Nach dem Gesetz haben Sie die Pflicht eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden an Dritten abzuschließen, (Personenschäden & Materialschäden € 1.000.000) die von Ihrem Fahrzeug eventuell entstehen könnten.
Außerdem muß es Ihnen gewiß sein, ausgenommen der gesetzlich vorgeschriebene Versicherung dass es auch die freiwillgeVersicherung gibt, die für Ihre möglichst komplette Deckung, wirtschaftliche und FinanzieleSicherungim Falle von einem Risiko abzielt.
Fakultativ Deckungen sind:
Feuerversicherung, Terrorakten, Diebstahl (Voll oder Haftversicherung), Glasbruch, Airbag Abdeckung,Naturereignisse, Haftpflichtversichrung, Unfallversicherung, Rechtsschutz, Pannenhilfe und vieles anderes.
Die Grundgesetze des Versicherungsvertrags
der Automobilindustrie sind der Ν.489/76, wie kodifiziert in Π.Δ. 237/86, der bis heute gültig ist (Zu dem gehören die wichtigste Bestimmungen “Über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung aufgrund von Verkehrsunfällen”), und der Ν.2496/1997, der allgemein denVersicherungsvertrag zur Regelung nimmt).